Vorbereitungsdienst für Rechtsreferendare - Bayerisches Staatsministerium der Justiz (2024)

Bundesrechtliche Vorgaben für die Ausbildung und Prüfung der Rechtsreferendare finden sich in §§ 5 ff. des Deutschen Richtergesetzes (DRiG). Die näheren Einzelheiten der Organisation, des Ablaufs und der Inhalte des Vorbereitungsdienstes und der Zweiten Juristischen Staatsprüfung sind in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen (JAPO) vom 13. Oktober 2003 (GVBl S. 758), zuletzt geändert durch Verordnung vom 17. November 2022 (GVBl S. 680), sowie in der Gemeinsamen Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien der Justiz und des Innern und der bayerischen Rechtsanwaltskammern über die Ausbildung der Rechtsreferendare (Rechtsreferendarsausbildungsbekanntmachung) vom 28. April 2005 (JMBl. S. 57, AllMBl. S. 160), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 6. April 2023 (BayMBl. 2023 Nr. 196), geregelt. Die jeweils aktuelle Fassung der JAPO sowie der Rechtsreferendarsausbildungsbekanntmachung können Sie hier einsehen:

Einstellung in den Vorbereitungsdienst für Rechtsreferendare in Bayern

Einstellungsbehörden und Ansprechpartner für den Vorbereitungsdienst der Rechtsreferendare

In Bayern sind Einstellungsbehörden für den Vorbereitungsdienst der Rechtsreferendare die Oberlandesgerichte München, Nürnberg und Bamberg.

Wegen Fragen zur Einstellung und zum Vorbereitungsdienst wenden Sie sich deshalb bitte an die Referendargeschäftsstelle des betreffenden Oberlandesgerichts.

Referendargeschäftsstellen der Oberlandesgerichte

München

Andrea Anzenhofer
Tel. 089 / 5597-2919
E-Mail: andrea.anzenhofer@olg-m.bayern.de

Thomas Wiedemann
Tel. 089 / 5597-2637
E-Mail: thomas.wiedemann@olg-m.bayern.de

Michael Förtsch
Tel. 089 / 5597-3331
E-Mail: michael.foertsch@olg-m.bayern.de

Nürnberg

Claudia Schneider
Tel. 0911 / 321-4260
E-Mail: Rechtsreferendare@olg-n.bayern.de

Ralf Krummer
Tel. 0911 / 321-4261
E-Mail: Rechtsreferendare@olg-n.bayern.de

Bamberg

Karina Schrauder
Tel. 0951 / 833-1113
E-Mail: Poststelle@olg-ba.bayern.de

Gabriele Kraus
Tel. 0951 / 833-1117
E-Mail: Poststelle@olg-ba.bayern.de

Einstellungssituation

Grundsätzlich wird zur Einstellungssituation im Vorbereitungsdienst der Rechtsreferendare in Bayern auf folgendes hingewiesen:

Der Vorbereitungsdienst der Rechtsreferendare wird in Bayern in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis nach Maßgabe des Gesetzes zur Sicherung des juristischen Vorbereitungsdienstes (SiGjurVD) vom 27. Dezember 1999 (GVBl S. 529) abgeleistet. Die Rechtsreferendare erhalten danach eine Unterhaltsbeihilfe und sind grundsätzlich gesetzlich versichert.

Die Anzahl der von den Präsidenten der Oberlandesgerichte in den Vorbereitungsdienst einzustellenden Bewerber ist durch die Ausbildungskapazitäten im jeweiligen Bezirk begrenzt. Durch eine volle Ausnutzung sämtlicher Ausbildungskapazitäten konnten in Bayern Wartezeiten bislang vermieden werden. Die bestehenden Ausbildungskapazitäten müssen jedoch bayernweit und flächendeckend genutzt werden. Die an Mobilität und Flexibilität der Bewerber zu richtenden Anforderungen sind hoch; Ortswünsche können nicht immer berücksichtigt werden. Dies gilt insbesondere für Bewerber, die mit den Ausbildungsorten im Freistaat Bayern nicht durch längeren Familienwohnsitz oder sonstige engere Beziehungen verbunden sind.

Weitere Informationen der Oberlandesgerichte

  • München
  • Bamberg
  • Nürnberg
Ablauf und Einteilung des Vorbereitungsdienstes

1. Standardablauf des Vorbereitungsdienstes

Der Standardablauf des Vorbereitungsdienstes ist ausdem nachstehenden Ablaufschema ersichtlich.

Vorbereitungsdienst für Rechtsreferendare - Bayerisches Staatsministerium der Justiz (1)

2. Praktische Stationsausbildung

Die praktische Stationsausbildung ist das Kernstückdes Vorbereitungsdienstes. Sie dient dem Kennenlernen des juristischen Berufsalltags,der gekennzeichnet ist durch die Arbeit mit komplexen und umfangreichenSachverhalten, die Unterscheidung von Wesentlichem und Unwesentlichem sowie diesachgerechte Organisation der Arbeitsabläufe. Sachverhaltsermittlung und-darstellung sind ebenso wie die Bewältigung prozessualer Situationen und dasErkennen der Rechtsprobleme Fähigkeiten des Juristen, die an Fällen der Praxiserlernt und eingeübt werden können. Deshalb besitzt die praktische Ausbildungin den Stationen unmittelbare Examensrelevanz.

a) ZeitlicheMindestvorgaben und Ausbildungsleistungen

Die Befähigung, nach Ende der Ausbildung in derRechtspraxis eigenverantwortlich tätig zu sein, können die Rechtsreferendarenur erreichen, wenn sie in ihrer Ausbildung diese Rechtspraxis auch tatsächlichmiterleben. Daher sind die Anwesenheit der Referendare am Arbeitsplatz derAusbilder an regelmäßig mindestens einem Arbeitstag in der Woche sowie dieEinbeziehung in die praktische Arbeit der Ausbilder wesentliche Bestandteileder Ausbildung und für das Erreichen des Ausbildungsziels von entscheidender Bedeutung.Diese Erfordernisse werden nicht durch Kurzbesuche, die sich in derEntgegennahme und Ablieferung von Akten und gelegentlichen Besprechungenerschöpfen, erfüllt (vgl. Nr. 1.1.2 derRechtsreferendarsausbildungsbekanntmachung). Für sämtliche Pflichtstationensind in der Rechtsreferendarsausbildungsbekanntmachung konkreteAusbildungsleistungen (Nr. 1.7) vorgegeben, deren Erfüllung in dasAusbildungszeugnis aufzunehmen ist.

b) Ausbildungsabschnitte und Wahlmöglichkeiten

Die einzelnen Ausbildungsabschnitte (Stationen) unddie hier jeweils bestehenden Wahlmöglichkeiten sind in §§ 48, 49 JAPO geregelt.Die Ausbildung gliedert sich danach wie folgt:

Zivilrechtsstation

Die Ausbildung in der Zivilrechtsstation dauert fünf Monate und erfolgt bei einem Zivilgericht.

Bis zu zwei Monate der Ausbildung können auf Antrag abgeleistet werden

  • bei einem Gericht in Familiensachen,
  • bei einem Gericht in Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit oder
  • bei einem Gericht in Arbeitssachen.

Strafrechtsstation

Die Ausbildung in der Strafrechtsstation dauert drei Monate und erfolgt bei einer Staatsanwaltschaft oder einem Strafgericht.

Verwaltungsstation

Die Ausbildung in der Verwaltungsstation dauert vier Monate und erfolgt bei einem Landratsamt, einer Gemeinde, die mindestens einen Beamten mit der Befähigung zum Richteramt beschäftigt, einer Regierung, einem Bezirk oder einem Landesamt des Geschäftsbereichs des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration.

Bis zu zwei Monate der Ausbildung können auf Antrag abgeleistet werden

  • bei einem Verwaltungsgericht,
  • bei einem Sozialgericht oder
  • bei einem Finanzgericht.

Auch eine Ausbildung an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer ist in der Verwaltungsstation möglich. Im Hinblick auf die festen Zeiten des "Speyer-Semester" (1. Mai bis 31. Juli bzw. 1. November bis 31. Januar) kann dies nach § 48 Abs. 4 Satz 3 JAPO im letzten Monat der Strafrechtsstation und in den ersten beiden Monaten der Verwaltungsstation erfolgen.

Informationen zum Aufenthalt in Speyer finden Siehier.

Rechtsanwaltsstation

Die Ausbildung in der Rechtsanwaltsstation dauert neun Monate und erfolgt bei einer Rechtsanwaltskanzlei; auf Antrag kann die Ausbildung auch bei zwei verschiedenen Rechtsanwaltskanzleien erfolgen. Die Rechtsanwaltskammern führen Verzeichnisse mit den zur Ausbildung von Referendaren in der Rechtsanwaltsstation geeigneten und bereiten Rechtsanwälten. Nähere Informationen erteilen die Referendargeschäftsstellen der Oberlandesgerichte bzw. die Rechtsanwaltskammern.

Die Ausbildung in der Rechtsanwaltsstation kann auf Antrag abgeleistet werdenobis zu drei Monaten bei einem Notariat, einem Unternehmen, einem Verband oder bei einer sonstigen Ausbildungsstelle, bei der eine sachgerechte rechtsberatende Ausbildung gewährleistet ist,

  • bis zu drei Monaten bei einer überstaatlichen, zwischenstaatlichen oder ausländischen Ausbildungsstelle,
  • bis zu drei Monaten durch Anrechnung einer Ausbildung an einer juristischen Fakultät, sofern mit dem Antrag ein Ausbildungsplan vorgelegt wird, der eine sinnvolle Förderung der Ausbildung erwarten lässt und aus dem ersichtlich ist, welchen Leistungsnachweis die Rechtsreferendare erbringen werden,
  • bis zu drei Monaten durch Anrechnung einer Ausbildung an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer oder
  • bis zu fünf Monaten als Praktikum bei Organen der Europäischen Union.

Informationen zum Aufenthalt in Speyer finden Sie hier.

Als sonstige rechtsberatende Ausbildungsstellen kommen auchgeeigneteVerwaltungsbehörden in Betracht, deren Aufgabenbereich heute auch dieBeratung des Bürgers und anderer Behörden sowie die Beratung für dieeigene Behörde umfasst, so dass er mit dem Tätigkeitsbereich eines Rechtsanwalts durchaus vergleichbar ist.

Eine Liste von Wirtschaftsunternehmen und -verbänden, bei denen einerechtsberatende Ausbildung gem. § 48 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Buchst. 1 JAPO erfolgen kann, finden Sie unter "Pflichtstationen (Ausbildungsstellen)" hier.

Die Adressen der bayerischen Notare finden sich auf der Homepage derLandesnotarkammer Bayern.

Pflichtwahlpraktikum

Das Pflichtwahlpraktikum nach dem schriftlichen Teil der Zweiten Juristischen Staatsprüfung wird in einem der sieben in § 49 Abs. 1 JAPO aufgezählten Berufsfelder abgeleistet. Näheres zu den Inhalten der einzelnen Berufsfelder und den hier jeweils zugelassenen Ausbildungsstellen finden Sie nachfolgend unter "Pflichtwahlpraktikum (Berufsfelder)" und "Pflichtwahlpraktikum (Zugelassene Ausbildungsstellen)".

c) Hinweise zurZuweisung an private Ausbildungsstellen

Einige private Ausbildungsstellen(Rechtsanwaltskanzleien und Wirtschaftsunternehmen) zahlen an ihnen zugewieseneRechtsreferendare Zusatzvergütungen (sog. Stationsentgelte). Nach derRechtsprechung des Bundessozialgerichts sind derartige Zusatzvergütungen,soweit sie nicht für eine von der Ausbildung abgrenzbare zusätzlicheBeschäftigung gewährt werden, als Teil des aus demReferendarausbildungsverhältnis resultierenden Arbeitsentgelts anzusehen, sodass der Freistaat Bayern als Arbeitgeber sie in die Berechnung der von ihmabzuführenden Gesamtsozialversicherungs- und Lohnsteuerbeträge einzuberechnenund auch bei der Berechnung der nach Ende des Vorbereitungsdienstes regelmäßigabzuführenden Beiträge für die Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherungzu berücksichtigen hat. Um die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung dieserAbführungspflichten sicherstellen zu können, setzt die Zuweisung an eineprivate Ausbildungsstelle gem. § 48 Abs. 6 Satz 3 und 4 JAPO voraus, dass dieserechtzeitig eine formularmäßige Freistellungsvereinbarung unterzeichnet.Unberührt bleibt die Möglichkeit einer von Ausbildungszwecken freienNebentätigkeit. Nähere Einzelheiten sowie das Formular derFreistellungsvereinbarung finden Sie unter "Hinweise zur Zuweisung von Rechtsreferendarenan private Ausbildungsstellen und Vordruck für Freistellungsvereinbarung".

3. Arbeitsgemeinschaften und Lehrgänge

Neben die praktische Ausbildung in den Stationen trittbegleitend während der gesamten Zeit des Vorbereitungsdienstes dieverpflichtende Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften und Lehrgängen (Unterricht inKursform mit Übungsklausuren), die von bewährten Praktikern abgehalten werden.Den Kern der Unterrichtenden stellen besonders qualifizierte und erfahreneRichter und Verwaltungsbeamte, die für eine gewisse Zeit hauptamtlichArbeitsgemeinschaften leiten. Der Einführungslehrgang für dieRechtsanwaltspflichtstation und die Arbeitsgemeinschaft im Pflichtwahlpraktikumim Berufsfeld "Anwaltschaft" werden von ausgewählten Dozenten aus derRechtsanwaltschaft durchgeführt. Auch in der Arbeitsgemeinschaft 1 und im KursRechtsgestaltung bringen Rechtsanwälte, Notare und Notarassessoren als Dozentenanwaltliche und gestaltende Aspekte in die Ausbildung ein.

Die Arbeitsgemeinschaften und Lehrgänge sollen dieKenntnisse der Rechtsreferendare praxisbezogen ergänzen und vertiefen; dabeiliegt der Schwerpunkt auf den Stoffgebieten, die Gegenstand der ZweitenJuristischen Staatsprüfung sind. Die Ausbildung in den Arbeitsgemeinschaftenbesitzt damit unmittelbare Examensrelevanz. Deshalb liegt es im eigenenInteresse der Referendare, in den Arbeitsgemeinschaften aktiv mitzuarbeiten.Die Arbeitsgemeinschaften können wesentliche Hilfe bei Problemen und Anstößefür die Examensvorbereitung geben. Das daneben erforderliche Selbststudiumkönnen sie jedoch nicht ersetzen. Die Vorbereitung auf die Zweite JuristischeStaatsprüfung liegt letztlich in der Eigenverantwortung der Rechtsreferendare.

Die Gestaltung des Unterrichts im Einzelnen,insbesondere die Reihenfolge der Themenbehandlung sowie deren sachliche undzeitliche Gewichtung, liegt in der Verantwortung der einzelnenArbeitsgemeinschaftsleiter. Als Orientierungshilfe stehen Stoffpläne undMusterunterrichtspläne zur Verfügung, die unter "Stoffpläne"eingesehen werden können.

Es finden folgende Arbeitsgemeinschaften und Lehrgängestatt:

Arbeitsgemeinschaft 1 (Justiz)

In der Arbeitsgemeinschaft 1 (Justiz) während der ersten zwölf Monate der Ausbildung werden das Zivil- und das Strafverfahrensrecht behandelt, die - anders als in der Ersten Juristischen Staatsprüfung - in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung fast vollumfänglich Prüfungsstoff sind. Diese Konzentration auf das Verfahrensrecht bedeutet allerdings nicht, dass dem materiellen Recht für die Zweite Juristische Staatsprüfung keine Bedeutung zukäme. Die Wiederholung und Vertiefung des materiellen Zivil- und Strafrechts ist für die Vorbereitung auf das Assessorexamen im Gegenteil von größter Wichtigkeit; allerdings können aus dem Studium herrührende individuelle Wissenslücken im Rahmen der Arbeitsgemeinschaften schon aus Zeitgründen grundsätzlich nicht geschlossen werden.
Die Arbeitsgemeinschaft 1 beginnt mit dem zivilrechtlichen Einführungslehrgang, dessen Ziel es ist, den Rechtsreferendaren den Ablauf eines typischen Zivilprozesses anhand praktischer Fälle nahe zu bringen. Nach Abschluss des Einführungslehrgangs sollen die Referendare in der Lage sein, eigenständig praktische Entwürfe (anwaltliche Schriftsätze, Entscheidungen) zu fertigen.
Zu Beginn des strafrechtlichen Teils der Arbeitsgemeinschaft 1 findet ebenfalls ein Einführungslehrgang statt. Hier soll den Rechtsreferendaren der Ablauf eines Strafverfahrens nahe gebracht und das Rüstzeug vermittelt werden, um eigenständig praktische Entwürfe (anwaltliche Schriftsätze, Abschlussverfügungen, Anklageschriften, Urteile) zu fertigen. Ferner werden die Referendare auf ein Auftreten als Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft vorbereitet.
Zur Erfolgskontrolle werden Pflichtklausuren geschrieben und benotet. Daneben werden weitere freiwillige Klausuren angeboten, die zwar ebenfalls benotet werden, jedoch im Gegensatz zu den Pflichtklausuren keinen Einfluss auf die Note des Ausbildungszeugnisses haben.
Der Vorbereitungsdienst soll nicht nur auf die forensisch geprägten Berufe des Richters und Staatsanwalts vorbereiten, sondern gleichermaßen auf die Tätigkeiten in der vorsorgenden Rechtspflege (Rechtsanwalt, Notar, Wirtschaftsjurist) und als Verwaltungsjurist. Der während der Arbeitsgemeinschaft 1 stattfindende Kompaktkurs "Rechtsgestaltung" vermittelt das notwendige theoretische Rüstzeug zur Bewältigung kautelarjuristischer Problemstellungen.

Arbeitsgemeinschaft 2 (Verwaltung)

Während der Ausbildung bei der öffentlichen Verwaltung und der ersten drei Monate der Ausbildung beim Rechtsanwalt (9. bis 15. Ausbildungsmonat) findet die Arbeitsgemeinschaft 2 (Verwaltung) statt.
Auch zu Beginn der Ausbildung bei der öffentlichen Verwaltung steht ein Einführungslehrgang, der einen Überblick über typische Tätigkeitsbereiche der öffentlichen Verwaltung sowie über den Verwaltungsrechtsschutz vermitteln soll. Dabei ist aus Gründen einer praxisorientierten Darstellungsweise vorgesehen, das allgemeine Verwaltungsrecht und das Verwaltungsprozess-recht möglichst im Zusammenhang mit Rechtsgebieten des besonderen Verwaltungsrechts (z.B. Bau- oder Kommunalrecht) zu behandeln. Gleiches gilt für die Grundrechte, denen im Rahmen der einschlägigen Rechtsgebiete besondere Aufmerksamkeit zuzuwenden ist. Neben Staats-, Verfassungs-, allgemeinem Verwaltungs- und Verwaltungsprozessrecht werden in dieser Arbeitsgemeinschaft insbesondere ausgewählte Problemkreise aus dem besonderen Verwaltungsrecht behandelt, wie etwa aus dem Kommunal-, Sicherheits-, Versammlungs-, Bau- und Immissionsschutzrecht. Außerdem sind die wichtigsten Bereiche des Europarechts Ausbildungsgegenstand. Dieser umfangreiche Katalog zeigt, dass es auch im Bereich des Öffentlichen Rechts nicht möglich ist, größere aus dem Studium herrührende Wissenslücken im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft zu schließen.
Auch in der Arbeitsgemeinschaft 2 werden zur Erfolgskontrolle Pflichtklausuren geschrieben, deren Benotung in das Ausbildungszeugnis einfließt.
In Bayern gehören wichtige Bereiche des Einkommensteuerrechts und der Abgabenordnung zum Pflichtstoff der Zweiten Juristischen Staatsprüfung; eine der schriftlichen Prüfungsaufgaben hat Steuerrecht zu enthalten (§ 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 JAPO). Das hierfür erforderliche Grundwissen wird im zweiwöchigen Blocklehrgang "Steuerrecht" vermittelt.

Arbeitsgemeinschaft 3 A (Anwalt-Justiz-Vertiefung)

Aufgabe der Arbeitsgemeinschaft 3 A, die während der Ausbildung beim Rechtsanwalt (13. bis 20. Ausbildungsmonat) stattfindet, ist überwiegend die Vertiefung und Wiederholung von Stoffgebieten, die bereits in der Arbeitsgemeinschaft 1 besprochen worden sind. Im Hinblick auf die Examensnähe sollen in dieser Arbeitsgemeinschaft möglichst viele Klausuren geschrieben werden, um den Rechtsreferendaren die für die Zweite Juristische Staatsprüfung wichtige Klausurenfertigkeit zu vermitteln. Außerdem sind in diesem Zeitraum folgende Lehrgänge zu besuchen:
- Intensivklausurenwoche -In der Intensivklausurenwoche, in der in der Regel fünf Arbeiten unter weitgehenden Examensbedingungen zu fertigen sind, sollen die Rechtsreferendare zeitnah zum schriftlichen Teil der Zweiten Juristischen Staatsprüfung den bisherigen Stand ihrer Prüfungsvorbereitung - auch sich selbst gegenüber - unter Beweis stellen.
- Blocklehrgang "Arbeitsrecht" -Eine der schriftlichen Prüfungsaufgaben der Zweiten Juristischen Staatsprüfung hat Arbeitsrecht zu enthalten (§ 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 JAPO). Hierauf bereitet der während der Zeit der Arbeitsgemeinschaft 3 A (an einigen Ausbildungsorten während der Arbeitsgemeinschaft 1) durchgeführte Blocklehrgang "Arbeitsrecht" vor.

Arbeitsgemeinschaft 3 B (Anwalt-Verwaltung-Vertiefung)

Aufgabe der Arbeitsgemeinschaft 3 B während der letzten fünf Monate der Ausbildung beim Rechtsanwalt (16. bis 20. Ausbildungsmonat) ist überwiegend die Wiederholung und Vertiefung der Rechtsgebiete, die bereits in der Arbeitsgemeinschaft 2 behandelt wurden. Im Hinblick auf den unmittelbar bevorstehenden schriftlichen Teil der Zweiten Juristischen Staatsprüfung liegt auch hier der Schwerpunkt in der Vermittlung der erforderlichen Klausurenfertigkeit.

Arbeitsgemeinschaft 4 (Pflichtwahlpraktikum)

In der Arbeitsgemeinschaft 4 zwischen dem schriftlichen und dem mündlichen Teil der Zweiten Juristischen Staatsprüfung werden exemplarische Probleme des gewählten Berufsfeldes (Arbeitsgemeinschaften 4.1 bis 4.8) vermittelt; die Veranstaltungen sind auf die speziellen Erfordernisse der mündlichen Prüfung ausgerichtet.

Stoffpläne für den Vorbereitungsdienst der Rechtsreferendare

Die nachstehend abrufbaren Stoffpläne haben nicht das Ziel, den Katalog der Prüfungsfächer erschöpfend zu umschreiben oder verbindlich auszulegen.
Der Prüfungsstoff der Zweiten Juristischen Staatsprüfung ergibt sich ausschließlich aus den Bestimmungen der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen (JAPO).

Die Stoffpläne sollen Leitlinie und Orientierungshilfe für Rechtsreferendare und Arbeitsgemeinschaftsleiter sein. Die Arbeitsgemeinschaftsleiter sind nicht verpflichtet, die in den Stoffplänen umschriebenen Themen erschöpfend zu behandeln. Ihnen bleibt es unbenommen, die Schwerpunkte anders zu setzen.

Abrufbare Stoffpläne:

  • Arbeitsgemeinschaft 1 (Zivilrecht)
  • Arbeitsgemeinschaft 1 (Strafrecht)
  • Arbeitsgemeinschaft 2 und 3b (Öffentliches Recht)
  • Arbeitsgemeinschaft 3a und Einführungslehrgang zur Rechtsanwaltsstation
  • Arbeitsgemeinschaft 4.1 "Justiz"
  • Arbeitsgemeinschaft 4.2 "Verwaltung"
  • Arbeitsgemeinschaft 4.3 "Anwaltschaft"
  • Arbeitsgemeinschaft 4.4 "Wirtschaft"
  • Arbeitsgemeinschaft 4.5 "Arbeits- und Sozialrecht", Teilstoffplan Arbeitsrecht
  • Arbeitsgemeinschaft 4.5 "Arbeits- und Sozialrecht", Teilstoffplan Sozialrecht
  • Arbeitsgemeinschaft 4.6 "Internationales Recht und Europarecht", Teilstoffplan Internationales Recht
  • Arbeitsgemeinschaft 4.6 "Internationales Recht und Europarecht", Teilstoffplan Europarecht
  • Arbeitsgemeinschaft 4.7 "Steuerrecht"
  • Arbeitsgemeinschaft 4.8 "Informationstechnologierecht und Legal Tech"
  • Kompaktkurs Rechtsgestaltung
  • Lehrgang über Arbeitsrecht (§ 50 Abs. 1 JAPO)

Informationen zu den Berufsfeldern finden Sie unter Pflichtwahlpraktikum (Berufsfelder).

Zusatzqualifikationen

Veranstaltungen zum Erwerb von Zusatzqualifikationen während des Vorbereitungsdienstes

Für die Tätigkeit in allen juristischen Berufen werdenneben fundierten Rechtskenntnissen, juristischem Verständnis und methodischerKompetenz interdisziplinären Fähigkeiten und Kenntnisse etwa in den BereichenWirtschaftswissenschaften, Rhetorik, Verhandlungsmanagement, Streitschlichtungoder Mediation immer wichtiger. Infolge der ständig wachsenden internationalenBezüge von Lebenssachverhalten aller Art nimmt auch die Bedeutung derfachspezifischen Fremdsprachenkenntnisse von Juristen zu. Gerade fürBerufseinsteiger gewinnt der Erwerb interdisziplinärer Zusatzqualifikationenangesichts der Anforderungen des Arbeitsmarktes für Juristen immer größereBedeutung.

Das Bayerische Staatsministerium der Justiz bietet seinen Rechtsreferendaren inZusammenarbeit mit den bayerischen Rechtsanwaltskammern, den Industrie- undHandelskammern und den Juristischen Fakultäten über die juristische Pflichtausbildunghinaus ein breites Spektrum an freiwilligen Zusatzveranstaltungen in Bereichenan, die für die spätere berufliche Praxis besonders wichtig sind.

Das Angebot umfasst insbesondere:

PC-Kurse

Die elektronischeDatenverarbeitung ist heute aus der gesamten juristischen Tätigkeit nicht mehrwegzudenken. Das Oberlandesgericht München bietet seit mehreren Jahren eigensfür Rechtsreferendare konzipierte PC-Kurse an, in denen Referendare die überbloße Schreibmaschinenfunktionen weit hinausgehenden Möglichkeiten modernerTextverarbeitungssysteme kennen lernen und sofort selbst am Computer umsetzen.

Die Teilnahme an den Kursen ist kostenfrei.


Seminar "Moderne Betriebswirtschaft" und "Handelsbilanzen"

Neben den traditionellen Tätigkeiten im Staatsdienst und der Anwaltschaft bieten sich Juristen auch in der Privatwirtschaft vielfältige und interessante Berufschancen. Derzeit sind etwa 12 % der Juristen in Wirtschaftsunternehmen und -verbänden tätig. Angesichts der Anwaltsdichte in der Bundesrepublik und der staatlichen Zurückhaltung bei Neueinstellungen werden Juristen in Zukunft noch verstärkt ihre Berufschancen in diesem Bereich suchen und wahrnehmen müssen.

Hierbei treffen sie auf starke Konkurrenz von Absolventen anderer Ausbildungsgänge wie Betriebswirte, Kaufleute und Steuerberater, gegen die es sich zu behaupten und durchzusetzen gilt. Wirtschaftliches Verständnis und das Wissen um betriebliche Abläufe stellen daher ganz zentrale Faktoren für Einstellung und spätere Karriere dar.

Einige bayerische Industrie- und Handelskammern veranstalten daher in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz für Rechtsreferendare eine Vortragsreihe "Moderne Betriebswirtschaft" zur markt- und kundenorientierten Unternehmensführung. Erfahrene Praktiker informieren hier u.a. über moderne Unternehmensführung, Marketing und Kundenorientierung, Kostenmanagement und Controlling sowie Personalmanagement. Seminare über Handelsbilanzen für Rechtsreferendare behandeln Buchführung und Bilanzkunde bis hin zur Besprechung von Buchungsvorgängen anhand von Fallübungen.Für die Veranstaltungen wird jeweils eine Teilnahmebestätigung ausgestellt.

Zu den Teilnahmegebühren können die Referendare durch die Oberlandesgerichte Zuschüsse erhalten.

Workshops zum Verhandlungsmanagement

Verhandeln ist eine Fertigkeit, die jeder ausgebildete Jurist zumindest in den Grundzügen beherrschen sollte. Insbesondere in der anwaltlichen Berufspraxis spielen Verhandlungen bei der Vertragsgestaltung und im Rahmen der einvernehmlichen Streitbeilegung eine wichtige Rolle. Ziel des Workshops ist es, den Teilnehmern einerseits das erforderliche Wissen für effektives Verhandeln zu vermitteln und andererseits das Wissen im Rahmen eines praktischen Verhandlungstrainings auch zu üben.

Der Münchener Workshop zum Verhandlungsmanagement wurde durch Dr. Christian Bühring-Uhle,LL.M., Prof. Dr. Horst Eidenmüller, LL.M., und Prof. Dr. Andreas Nelle, M.P.A., entwickelt und seitdem sowohl im Rahmen der universitären Ausbildung (European Business School sowie Universitäten München und Frankfurt an der Oder) als auch in der beruflichen Fortbildung (beispielsweise für große Rechtsanwaltssozietäten) durchgeführt. Er erstreckt sich über zwei volle Tage. Sein Ziel ist es, durch praktische Übungsfälle und reflektierte Erfahrung die Verhandlungsfähigkeit der Teilnehmer und Teilnehmerinnen zu verbessern.

Die Methode des Workshops basiert auf dem Wechselspiel von Theorie und Praxis. Neben die Vermittlung von Erkenntnissen der interdisziplinären Verhandlungsforschung tritt die Gelegenheit, selbst zu verhandeln und anschließend Ablauf und Ergebnis der Verhandlung in der Gruppe zusammen mit den Trainern zu reflektieren ("Manöverkritik").

Initiiert und gefördert durch das Bayerische Staatsministerium der Justiz wird der Workshop auch im Rahmen der Referendarausbildung angeboten. Die Workshops werden jeweils von zwei speziell geschulten Arbeitsgemeinschaftsleitern als Referenten geleitet. Die Teilnahme ist kostenlos.

Mediation

Mediation ist die Einschaltung eines neutralen Drittenohne Entscheidungsbefugnis zur Vermittlung in Konflikten. Der Mediation kommtvor allem im Familienrecht, Arbeitsrecht, Wirtschaftsrecht und Umweltrechtwachsende Bedeutung zu. Es handelt sich dabei um eine Hilfestellung für eineKonfliktlösung auf der Interessenebene.

Rechtsreferendare, die den WorkshopVerhandlungsmanagement besucht haben, können sich in einem vom BayerischenStaatsministerium der Justiz veranstalteten fünftägigen Seminar nach einemTrainingskonzept der renommierten Wirtschaftsmediatoren Prof. Dr. HorstEidenmüller, Dr. Andreas Hacke und Dr. Martin Fries zum Wirtschaftsmediator ausbildenlassen. Ihnen wird dabei sowohl das für eine effektive Mediationstätigkeit beiWirtschaftskonflikten erforderliche Wissen vermittelt als auch die Möglichkeitgegeben, die Techniken des Mediators im Rahmen eines praktischen Trainingseinzuüben. Die kostenfreien Seminare werden jeweils von zwei speziellgeschulten Arbeitsgemeinschaftsleitern geleitet.

Weitere Einzelheiten können beidenReferendargeschäftsstellen der Oberlandesgerichteerfragt werden.

Zusatzveranstaltungen "Legal Tech, Digital Law und Künstliche Intelligenz im juristischen Bereich" sowie "Digitalisierung in der juristischen Arbeitspraxis"

Die zunehmend alle Lebensbereiche erfassende Digitalisierung verändert auchden Berufsalltag der Juristen. Daher ist es sinnvoll, sich bereits im Rahmender Ausbildung ein Grundverständnis über die relevanten Themen anzueignen. DasBayerische Staatsministerium der Justiz bietet daher Veranstaltungen fürRechtsreferendare zum Erwerb von Zusatzqualifikationen im BereichDigitalisierung und Recht an. Im ganztägigen Online-Seminar "Legal Tech,Digital Law und Künstliche Intelligenz im juristischen Bereich" werdeninsbesondere Erscheinungsformen von Legal Tech-Angeboten vorgestellt undrechtlich eingeordnet, ein Überblick zu den verschiedenen technischen Aspekten,Einsatzgebieten und -möglichkeiten von Künstlicher Intelligenz im juristischenKontext vermittelt und ethische Fragen sowie Fragen der Regulierung vonAlgorithmen und Künstlicher Intelligenz behandelt. Im halbtägigenOnline-Seminar "Digitalisierung in der juristischen Arbeitspraxis"werden die Themen E-Akte, Virtuelle Kanzlei, Information Retrieval, Online-Gerichtsverfahren,Blockchain-Technologie sowie Smart Contracts behandelt.

Die Teilnahme an den Veranstaltungen ist kostenfrei.

Rhetorik- und Argumentationsseminare

Private Rhetorikinstitute bieten in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz an verschiedenen Orten in Bayern Rhetorikseminare speziell für Rechtsreferendare an. Neben Kursen zu Grundlagen juristischer Rhetorik gibt es zusätzliche Aufbaukurse im Argumentationstraining. Die Veranstaltungen stellen eine sprachwissenschaftliche Ergänzung zu den juristischen Inhalten der Ausbildung der Rechtsreferendare dar. Sie sollen den Referendaren Gelegenheit bieten, sich in praktischen Übungen zu Mandantengespräch, Zeugenvernehmung und Plädoyer mit Situationen ihres späteren Berufsalltags vertraut zu machen. Die Teilnahme an diesen Seminaren ist daher auch als geeignete Vorbereitung für die bei den meisten Staatsanwaltschaften übliche selbständige Wahrnehmung des Sitzungsdienstes in Strafverhandlungen vor dem Amtsrichter durch Rechtsreferendare anzusehen.

Nähere Auskünfte, auch hinsichtlich der Möglichkeit der Zahlung von Zuschüssen zu den Teilnahmegebühren, erteilen die Arbeitsgemeinschaftsleiter und die Referendargeschäftsstellen der Oberlandesgerichte.

Fachspezifische Fremdsprachenausbildung für Rechtsreferendare

Fachspezifische Fremdsprachenkenntnisse haben in der heutigen Zeit, die mehr denn je von einer ständig weiter voranschreitenden Globalisierung und einer damit einhergehenden weltweiten Verflechtung der Wirtschaft geprägt ist, zunehmende Bedeutung. Insbesondere für Tätigkeiten in Wirtschaft oder Anwaltschaft wird die Beherrschung mindestens einer Fremdsprache nahezu ausnahmslos vorausgesetzt.

Alle Juristischen Fakultäten in Bayern bieten - in unterschiedlichem Umfang - Vorlesungen oder Kurse in fachspezifischen Fremdsprachen an, die oftmals auch Rechtsreferendaren offen stehen; die zu entrichtenden Gasthörer- bzw. Teilnehmergebühren werden von den Oberlandesgerichten übernommen.

Weitere Angebote

Über diese beispielhaft aufgezählten Ausbildungsangebote hinaus werden von privaten Veranstaltern eine Vielzahl von Kursen, Seminaren etc. abgehalten, die für eine wirtschafts- und anwaltsorientierte Ausbildung der Rechtsreferendare bedeutsam sein können.

Nutzen Sie diese Möglichkeiten! Sie können sich so durch den Erwerb wichtiger Zusatzqualifikationen entscheidende Vorteile für den Start in Ihre spätere Berufstätigkeit verschaffen.

Nähere Auskünfte über das im Ausbildungsbezirk bestehende Veranstaltungsangebot erteilt Ihnen gerne die Referendargeschäftsstelle des für Sie zuständigen Oberlandesgerichts.

  • Hier finden Sie unsere Ansprechpartner
Ausbildung in Wirtschaftsunternehmen
  • Ausbildung in Wirtschaftsunternehmen
Pflichtstationen (Ausbildungsstellen)

Im Rahmen der neunmonatigen Rechtsanwaltspflichtstation können drei Monate bei einem Notariat, einem Unternehmen, einem Verband oder bei einer sonstigen Ausbildungsstelle abgeleistet werden, bei der eine sachgerechte rechtsberatende Ausbildung gewährleistet ist.
Dies muss nicht zwingend bei einem Syndikusanwalt erfolgen [§ 48 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a JAPO (2003)].

Die Ausbildung in der Zivil- und Verwaltungsstation ist nicht mehr bei einem Wirtschaftsunternehmen oder -verband möglich (§ 48 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a, Nr. 2, Abs. 4 Satz 1 Nrn. 1 und 2 JAPO).

  • Ausbildungsbereite Stellen Stand März 2024

Anmerkung:
Die Liste hat ausschließlich Informationscharakter. Eine allgemeine Zulassung der genannten Stellen als Ausbildungsstellen ist damit nicht verbunden.

Pflichtwahlpraktikum (Berufsfelder)

Allgemeines

Das Pflichtwahlpraktikum nach dem schriftlichen Teil der Zweiten Juristischen Staatsprüfung kann zu einer durch die Examensvorbereitung kaum mehr belasteten Mitarbeit bei einer Vielzahl von Ausbildungsstellen genutzt werden. In dieser Zeit können nicht nur Einblicke in die tägliche Praxis der Ausbildungsstelle gewonnen werden; die Referendare können auch wichtige praktische Erfahrungen sammeln und sich nicht zuletzt der Ausbildungsstelle als interessierte und leistungsfähige Stellenbewerber präsentieren.

Inhalt der Berufsfelder

  • Berufsfeld 1 - Justiz
  • Berufsfeld 2 - Verwaltung
  • Berufsfeld 3 - Anwaltschaft
  • Berufsfeld 4 - Wirtschaft
  • Berufsfeld 5 - Arbeits- und Sozialrecht
  • Berufsfeld 6 - Internationales Recht und Europarecht
  • Berufsfeld 7 - Steuerrecht
  • Berufsfeld 8 - Informationstechnologierecht und Legal Tech

Berufsfeld 1 - Justiz

Eine Wahl des Berufsfeldes Justiz ermöglicht esRechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren, die Rechtsprechung in Zivil- undStrafsachen sowie die Tätigkeit der Strafverfolgungsbehörden in noch größererTiefe und Breite kennenzulernen. Dies betrifft zum einen die praktische Arbeit,an der die Referendare im Rahmen des Berufsfeldes teilhaben können. Hier kannsowohl eine Vertiefung der Ausbildung bei Gerichten und Staatsanwaltschaftenerfolgen, bei denen bereits die Zivilrechts- bzw. Strafrechtsstation abgeleistetwurde, als auch eine Zuweisung zu zahlreichen Gerichtsabteilungen sowieweiteren Ausbildungsstellen, zu denen im Rahmen der Pflichtstationen keinZugang besteht. Der Unterrichtsstoff des Berufsfeldes gibt dabei einen gutenEinblick in einige praktisch bedeutsame Tätigkeitsfelder der Justiz, nämlich indas Familienrecht und das Jugendstrafrecht. Insgesamt bietet das Berufsfeldsomit eine sehr gute Möglichkeit, Gerichte und Justizbehörden vertieftkennenzulernen und weitere Anknüpfungspunkte für eine spätere beruflicheTätigkeit in diesem Bereich zu entwickeln. Die vermittelten Unterrichtsinhaltekönnen aber auch für eine spätere anwaltliche Tätigkeit von Nutzen sein.

Ausbildungs- und Prüfungsstoff im Berufsfeld Justizsind in Grundzügen:

  • Familienrecht (ohne Versorgungsausgleich, Annahme als Kind, Vormundschaft, Rechtliche Betreuung und Pflegschaft) und Verfahren in Familiensachen
  • Jugendstrafrecht einschließlich Verfahrensrecht

Zum Stoffplan

  • Arbeitsgemeinschaft 4.1 "Justiz"

Berufsfeld 2 - Verwaltung

Das Berufsfeld2 umfasst eine intensivereAuseinandersetzung mit verschiedenen Materien des Besonderen Verwaltungsrechts.Neben dem Beamtenrecht einschließlich seiner verfassungsrechtlichen Grundlagen werdenzunächst Grundzüge des Wirtschaftsverwaltungsrechts (Gewerbe- undGaststättenrecht, Handwerksrecht, Selbstverwaltung von Wirtschaft und Handwerk– durch IHKs und HwKs) angesprochen. Dies schließt Fragen derSubventionsgewährung und der EU-Beihilfenkontrolle mit ein. Darüber hinaus ist dasStraßen- und Wegerecht unter eingehender Betrachtung der Genehmigungsarten(Planfeststellung, Plangenehmigung) Gegenstand des Berufsfelds.

Die im Berufsfeld2 vermittelten Inhalte deckenein breites Spektrum ab, das in erster Linie am öffentlichen Recht interessierteNachwuchsjuristinnen und -juristen anspricht. Diese sind nicht nur für einespätere Tätigkeit in der öffentlichen Verwaltung gleich welcher Ebene(Kommunal-, Landes- oder Bundesverwaltung einschließlich derMinisteriallaufbahn) von Nutzen, sondern auch für einen Berufseinstieg beiVerbänden und Institutionen der mittelbaren Staatsverwaltung sowie für eineanwaltliche Tätigkeit.

Ausbildungs- und Prüfungsstoff im BerufsfeldVerwaltung sind:

  • Beamtenrecht
  • Grundzüge des Wirtschaftsverwaltungsrechts
  • Straßen- und Wegegesetz einschließlich Planfeststellungsverfahren

Zum Stoffplan

  • Arbeitsgemeinschaft 4.2 "Verwaltung"

Berufsfeld 3 - Anwaltschaft

Bundesweit drängen jährlich über 7.000 frischgebackene Assessoren auf den Arbeitsmarkt für Juristen. Der Großteil von ihnen sucht seine beruflichen Chancen in der Anwaltschaft. Angesichts von über 160.000 in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen Rechtsanwälten ist der Konkurrenzdruck in diesem Beruf erheblich. Dies gilt insbesondere für Ballungsräume. In dieser Situation wird es für junge Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die eine Anstellung in einer Kanzlei suchen, einer Sozietät beitreten oder sich selbständig machen wollen, immer wichtiger, die Anforderungen und Entwicklungsmöglichkeiten des Anwaltsberufs zu kennen und sich so früh wie möglich auf diese einzustellen. Hierbei kann das Berufsfeld Anwaltschaft einen wichtigen Beitrag leisten. Der Schwerpunkt in diesem Berufsfeld liegt auf zentralen Themen der Kanzleiführung und Mandatsbearbeitung. Die Wahl des Berufsfeldes eröffnet daher die Möglichkeit, im Rahmen der Ausbildung zusätzliches anwaltliches Basiswissen zu erwerben und das Verständnis für eine praxisbezogene Anwaltstätigkeit zu vertiefen. Dies kann zu einer nachhaltigen Verbesserung der Berufschancen sowohl in der Anwaltschaft als auch in der privaten Wirtschaft führen.

Ausbildungs- und Prüfungsstoff im Berufsfeld Anwaltschaft sind:

  • anwaltliches Berufsrecht und Marketing
  • anwaltliches Gebührenrecht
  • Anwaltstaktik und Haftung des Rechtsanwalts einschließlich strafrechtlicher Risiken anwaltlicher Tätigkeit
  • vorsorgende Rechtsberatung aus anwaltlicher Sicht

Zum Stoffplan

  • Arbeitsgemeinschaft 4.3 "Anwaltschaft"

Berufsfeld 4 - Wirtschaft

Zum Berufsfeld Wirtschaft gehören zunächst das Wettbewerbsrecht (Kartellrecht und Lauterkeitsrecht) und das Recht des Geistigen Eigentums (Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht). Hinzu kommen deutliche Bezüge dieser Gebiete zum primären und sekundären Gemeinschaftsrecht mitsamt der einschlägigen Rechtsprechung des EuGH. Weiterhin Teil des Berufsfelds ist das Recht der Kapitalgesellschaften. Der Fokus liegt dabei auf dem Recht der Aktiengesellschaft und der Gesellschaft mit beschränkter Haftung in ihren inneren Strukturen, ihren Außenbeziehungen zu Gläubigern und dem Lebenszyklus von der Entstehung bis zur Beendigung der Gesellschaft. Angesprochen sind damit Referendarinnen und Referendare, die ein Interesse an den Rechtsfragen von Regulierung und Wettbewerb, Wirtschaft und unternehmerischer Betätigung aufbringen. Die Berufsaussichten in den dargestellten Rechtsgebieten sind nach wie vor sehr gut. Vor allem international tätige Anwaltskanzleien und die Rechtsabteilungen größerer Unternehmen haben einen stetigen Bedarf an qualifizierten Juristinnen und Juristen im Bereich des Gesellschaftsrechts. Gleiches gilt für das Wettbewerbsrecht, das auch bei gesellschaftsrechtlichen Transaktionen (Unternehmensübernahmen und -konzentrationen) eine wesentliche Rolle spielt. Zahlreiche Anwaltskanzleien sind auf das Geistige Eigentum spezialisiert; die Materie wird aber auch bei einigen nationalen und vor allem europäischen Behörden eingehend praktiziert.

Ausbildungs- und Prüfungsstoff im Berufsfeld Wirtschaft sind in Grundzügen:

  • Recht der Kapitalgesellschaften (ohne die Vorschriften über die Handelsbücher)
  • Recht des unlauteren Wettbewerbs, Kartellrecht, Recht des gewerblichen Rechtsschutzes und Urheberrecht

Zum Stoffplan

  • Arbeitsgemeinschaft 4.4 "Wirtschaft"

Berufsfeld 5 - Arbeits- und Sozialrecht

Arbeitsrecht und Sozialrecht haben für alle Bürgerinnen und Bürger erhebliche praktische Bedeutung. Das Arbeitsverhältnis liefert in der Regel die Grundlage der
wirtschaftlichen Existenz. Das Sozialrecht sichert die allgemeinen Lebensrisiken ab, wie z.B. Krankheit, Arbeitslosigkeit, Pflegebedürftigkeit und Alter. Umso wichtiger ist es, dass ausgebildete Juristinnen und Juristen auch Einblick in diese immer wichtigeren Rechtsgebiete bekommen. Dies gilt in besonderer Weise für das Sozialrecht, das einen erheblichen praktischen Stellenwert genießt. Die Wahl des Berufsfeldes ermöglicht es, die Praxis des Arbeitsrechts, das in vielen Fällen durch „Richterrecht“ geprägt ist, und vor allem seine Verknüpfungen mit dem kollektiven Arbeitsrecht (insbesondere mit dem Betriebsverfassungsrecht), ohne die eine sinnvolle arbeitsrechtliche Beratung kaum möglich ist, vertieft kennenzulernen. Das Berufsfeld führt darüber hinaus in die wichtigsten Gebiete des Sozialrechts ein und ermöglicht einen vertieften Einblick in diese facettenreiche Rechtsmaterie.Die im Arbeits- und Sozialrecht tätigen Juristinnen und Juristen erwartet ein vielfältiges Aufgabengebiet, sei es in der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit, in der Vertretung der Rechtsuchenden, in Unternehmen, bei Verbänden oder bei den Leistungsträgern, wie z. B. Krankenkassen und Arbeitsagenturen.

Die Wahlstation wird in der Regel bei den Arbeits- und Sozialgerichten, im Ministerium, bei Behörden, Sozialversicherungsträgern, Fachanwälten, Verbänden oder Unternehmen abgeleistet.

Ausbildungs- und Prüfungsstoff im Berufsfeld Arbeits- und Sozialrecht sind zusätzlich zum Pflichtstoff:

  • Betriebsverfassungs- und Grundzüge des Tarifvertragsrechts
  • Grundzüge des arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens
  • Grundzüge des Sozialrechts (nur Erstes, Drittes bis Siebtes und Zehntes Buch Sozialgesetzbuch) und des sozialgerichtlichen Verfahrens

Zu den Stoffplänen

  • Arbeitsgemeinschaft 4.5 "Arbeits- und Sozialrecht", Teilstoffplan Arbeitsrecht
  • Arbeitsgemeinschaft 4.5 "Arbeits- und Sozialrecht", Teilstoffplan Sozialrecht

Berufsfeld 6 - Internationales Recht und Europarecht

Gegenstand dieses Berufsfeldes ist zum einen die Behandlung grenzüberschreitender zivilrechtlicher Sachverhalte. Im Rahmen des Internationalen Verfahrensrechts sind zunächst die Fragen der internationalen Zuständigkeit deutscher Gerichte sowie der Anerkennung und Vollstreckung deutscher Gerichtsentscheidungen im Ausland bzw. ausländischer Entscheidungen im Inland angesprochen. Ebenfalls thematisiert werden bedeutende Verfahrensabschnitte wie etwa die Zustellung oder Beweiserhebung im Ausland. Wesentliche Bedeutung kommt auch dem internationalen Privatrecht - allgemeine Lehren undbesondere Rechtsmaterien - zu. Die meisten dieser Bereiche sind stark von internationalen und europäischen Rechtsquellen geprägt. Zum anderen enthält das Berufsfeld einen Ausbildungsabschnitt zum Europarecht. Dieser behandelt, ausgehend von völker- und europarechtlichen Bezügen des Grundgesetzes, den Organisationsaufbau (Organe) der Europäischen Union sowie die Rechtsquellen und Wirkungsweisen des Unionsrechts. Den Grundfreiheiten sowie dem Rechtsschutzsystem der Europäischen Union wird erhebliche Bedeutung beigemessen. Die vermittelten Unterrichtsinhalte sind für eine spätere Tätigkeit in internationalen Kanzleien und Unternehmen von erheblichem Nutzen, in der rechtsgestaltenden wie in der forensischen Tätigkeit. Gleiches gilt für eine berufliche Laufbahn bei Internationalen Organisationen und Verbänden, bei der Europäischen Union und ihren Institutionen oder in deutschen Behörden mit ausländischen Bezugspunkten, etwa dem Auswärtigen Amt.

Ausbildungs- und Prüfungsstoff im Berufsfeld Internationales Recht und Europarecht sind:

  • Internationales Privatrecht (Internationales Familien- und Erbrecht nur in Grundzügen; ohne Internationales Transportrecht), Internationales Zivilprozessrecht
  • aus dem Recht der Europäischen Union der Pflichtstoff ohne Beschränkung auf die Grundzüge; sowie die Wirtschafts- und Währungsunion in Grundzügen

Zu den Stoffplänen

  • Arbeitsgemeinschaft 4.6 "Internationales Recht und Europarecht", Teilstoffplan Internationales Recht
  • Arbeitsgemeinschaft 4.6 "Internationales Recht und Europarecht", Teilstoffplan Europarecht

Berufsfeld 7 - Steuerrecht

Das Steuerrecht wird in seiner praktischen Bedeutung von kaum einem anderen Rechtsgebiet übertroffen. Vertiefte steuerliche Kenntnisse bedeuten für jeden Juristen einen deutlichen Kompetenzzuwachs. Hierdurch werden nicht nur lukrative Beratungsfelder für Juristen erschlossen, wie insbesondere diejenigen des Steuerberaters und des Wirtschaftsprüfers. Ein profundes steuerliches Wissen ist auch in der alltäglichen Praxis anderer juristischer Berufe von erheblicher Relevanz. Dies gilt in erster Linie für den Beruf des Rechtsanwalts, da eine sachgerechte gestaltende Rechtsberatung, vor allem in unternehmerischen und wirtschaftsrechtlichen Zusammenhängen, regelmäßig eine Berücksichtigung der steuerrechtlichen Rahmenbedingungen erfordert. Die Berufschancen für Juristinnen und Juristen, die im Steuerrecht vorgebildet sind, sind in den genannten Arbeitsfeldern sehr gut. Für den Zugang zu einer beruflichen Tätigkeit in der Finanzverwaltung oder im Zusammenhang mit Wirtschaftsdelikten bei der Staatsanwaltschaft und an ordentlichen Gerichten sind vertiefte steuerrechtliche Kenntnisse ebenfalls von deutlichem Nutzen. Aus diesen Gründen werden in dem Berufsfeld Steuerrecht das Bilanz- und Bilanzsteuerrecht vermittelt; hinzu kommen das im Wirtschaftsleben bedeutsame Umsatzsteuerrecht sowie das finanzgerichtliche Verfahren.

Ausbildungs- und Prüfungsstoff im Berufsfeld Steuerrecht sind:

  • Umsatzsteuerrecht
  • Grundzüge ordnungsgemäßer Buchführung, Grundzüge des Bilanzrechts und des Bilanzsteuerrechts
  • Grundzüge des finanzgerichtlichen Verfahrens

Zum Stoffplan

  • Arbeitsgemeinschaft 4.7 "Steuerrecht"

Berufsfeld 8 - Informationstechnologierecht und Legal Tech

Die alle Lebensbereicheerfassende Digitalisierung beeinflusst das Recht und die Arbeitswelt derJuristen. Deswegen hat nach § 44 Abs. 1 Satz 2 JAPO auch die Ausbildung imVorbereitungsdienst die zunehmende Bedeutung der Digitalisierung zuberücksichtigen. Um Rechtsreferendaren bereits während ihrer Ausbildung eine Spezialisierungim Bereich Digitalisierung zu ermöglichen, wurde daher für dasPflichtwahlpraktikum im Vorbereitungsdienst und die Zweite JuristischeStaatsprüfung ein neues Berufsfeld „Informationstechnologierecht und LegalTech“ eingeführt. Dieses umfasst zum einen in Anlehnung an § 14k derFachanwaltsordnung (FAO) einige wichtige Bereiche desInformationstechnologierechts und zum anderen Rechtsfragen der LegalTech-Anwendungen, die in der Berufspraxis zunehmend an Bedeutung gewinnen. DieRegelung gilt erstmals für das im Juli 2023 beginnende Pflichtwahlpraktikum unddie Zweite Juristische Staatsprüfung 2023/1.

Ausbildungs- und Prüfungsstoff im BerufsfeldInformationstechnologierecht und Legal Tech sind:

  • Informationstechnologierecht (nur Software- und IT-Vertragsrecht, Domainrecht, Immaterialgüterrecht und ergänzender wettbewerblicher Leistungsschutz, Regulierung digitaler Plattformen)
  • Recht der Legal Tech-Anwendungen (nur Rechtsdienstleistungsgesetz, anwaltliches Berufsrecht und Vergütungsrecht, haftungs- und wettbewerbsrechtliche Fragen)

Zum Stoffplan

  • Arbeitsgemeinschaft 4.8 "Informationstechnologierecht und Legal Tech"
Pflichtwahlpraktikum (Zugelassene Ausbildungsstellen)

Allgemeine Informationen

Allgemein zugelassen für dieAusbildung im Pflichtwahlpraktikum in den einzelnen Berufsfeldern sind zunächstdie in Nr. 1.6 der Gemeinsamen Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministeriender Justiz und des Innern und der bayerischen Rechtsanwaltskammern vom 28.April 2005, (JMBl. S. 57, AllMBl. S. 160), zuletzt geändert durchBekanntmachung vom 6. April 2023 (BayMBl. Nr. 196), genannten Stellen.

Daneben sind eine Vielzahl weiterer - auch ausländischer - Stellen allgemeinzugelassen. Diese können Sie der nachstehenden Auflistung entnehmen. Sie können sich die Einträge sortiert nach Land oder nach Berufsfeld ansehen und das jeweilige Dokument über die Suchfunktion (Strg + F) nach Einträgen durchsuchen:


  • Ausbildungsstellen für das Pflichtwahlpraktikum im juristischen Vorbereitungsdienst - sortiert nach Land
  • Ausbildungsstellen für das Pflichtwahlpraktikum im juristischen Vorbereitungsdienst - sortiert nach Berufsfeld

Nach § 49 Abs. 3 JAPO kann eine Ausbildung an einer rechtswissenschaftlichenFakultät - auch im Ausland - oder an der Deutschen Universität fürVerwaltungswissenschaften Speyer auf die Ausbildung im Pflichtwahlpraktikumangerechnet werden. Da sich die aktuellen Zeiten des "Speyer-Semesters"(1.Mai bis 31. Juli bzw. 1. November bis 31. Januar) nicht mit denZeiträumen des Pflichtwahlpraktiku*ms decken, ist ein Besuch des "Speyer-Semesters"während des Pflichtwahlpraktiku*ms allerdings derzeit nicht möglich.

Weitere Auskünfte über allgemein zur Ableistung des Pflichtwahlpraktiku*mszugelassene Ausbildungsstellen erteilen die Oberlandesgerichteund dieRegierungen (jeweils Referendargeschäftsstellen). Diese können für diejeweiligen Bereiche im Einzelfall auch weitere Ausbildungsstellen für dasPflichtwahlpraktikum zulassen, wenn ein geeigneter Arbeitsplatz, ein geeigneterAusbilder und ein geeigneter Ausbildungsplan vorhanden sind sowie eine sachgerechteAusbildung gewährleistet ist.


  • Zu den Ansprechpartnern

Ergänzende Informationen für die Ausbildung im Ausland

Die organisatorischen Einzelheiten für einenAuslandsaufenthalt sind in Nr.3.6 der gemeinsamen Bekanntmachung derBayerischen Staatsministerien der Justiz und des Innern und der bayerischenRechtsanwaltskammern über die Ausbildung der Rechtsreferendare vom 28. April2005 (JMBl. S. 57, AllMBl. S. 160), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom6. April 2023(BayMBl. Nr. 196), geregelt.


Auslandsaufenthalte sollten frühzeitig geplant und organisiert werden; sie sindregelmäßigvier Monate vorher bei den Referendargeschäftsstellen derOberlandesgerichte (für die Berufsfelder "Justiz","Anwaltschaft", "Internationales Recht und Europarecht" und "Informationstechnologierecht udn Legal Tech")und den Regierungen (für die Berufsfelder "Verwaltung", "Wirtschaft","Arbeits- und Sozialrecht" und "Steuerrecht") zubeantragen.

  • Bekanntmachung Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien der Justiz und des Innern und der bayerischen Rechtsanwaltskammern vom 28. April 2005 Az.: PA 2220 - 1587/2004, zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 6. April 2023 (BayMBl. Nr. 196), gültig ab 1. April 2023
Hinweise zur Zuweisung von Rechtsreferendaren an private Ausbildungsstellen und Vordruck für Freistellungsvereinbarung


Einige private Ausbildungsstellen (Rechtsanwaltskanzleien und Wirtschaftsunternehmen) zahlen an ihnen zugewiesene Rechtsreferendare Zusatzvergütungen (sog. Stationsentgelte). Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts sind derartige Zusatzvergütungen, soweit sie nicht für eine von der Ausbildung abgrenzbare zusätzliche Beschäftigung gewährt werden, als Teil des aus dem Referendarausbildungsverhältnis resultierenden Arbeitsentgelts anzusehen, so dass der Freistaat Bayern als Arbeitgeber sie in die Berechnung der von ihm abzuführenden Gesamtsozialversicherungs- und Lohnsteuerbeträge einzuberechnen und auch bei der Berechnung der nach Ende des Vorbereitungsdienstes regelmäßig abzuführenden Beiträge für die Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung zu berücksichtigen hat. Um die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung dieser Abführungspflichten sicherstellen zu können, setzt die Zuweisung an eine private Ausbildungsstelle gem. § 48 Abs. 6 Satz 3 und 4 JAPO voraus, dass diese rechtzeitig eine formularmäßige Freistellungsvereinbarung unterzeichnet. Unberührt bleibt die Möglichkeit einer von Ausbildungszwecken freien Nebentätigkeit. Nähere Einzelheiten sowie das Formular der Freistellungsvereinbarung finden Sie im nachfolgenden Informationsblatt.

  • Informationsblatt für private Ausbildungsstellen und Rechtsreferendare und Freistellungsvereinbarung
  • Information leaflet for private training offices and trainee lawyers and Exemption agreement Englische Fassung des Informationsblattes für private Ausbildungsstellen und Rechtsreferendare und der Freistellungsvereinbarung
  • Note d’informations applicable aux services de formation privés ainsi qu’aux avocats stagiaires et Convention de libération Französische Fassung des Informationsblattes für private Ausbildungsstellen und Rechtsreferendare und der Freistellungsvereinbarung
  • Hoja informativa para centros privados de formación práctica y pasantes de abogado y Acuerdo de exención Spanische Fassung des Informationsblattes für private Ausbildungsstellen und Rechtsreferendare und der Freistellungsvereinbarung
  • Информационный листок для частных обучающих заведений и стажеров в области права и Соглашение об освобождении Russische Fassung des Informationsblattes für private Ausbildungsstellen und Rechtsreferendare und der Freistellungsvereinbarung
Vorbereitungsdienst für Rechtsreferendare - Bayerisches Staatsministerium der Justiz (2024)

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