Aufenthaltstitel Blaue Karte EU beantragen (2024)

Allgemeine Informationen

Wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines Drittstaats haben, länger als 6 Monate in Österreich leben und arbeiten wollen und alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie die Blaue Karte EU. Dafür müssen Sie zum Beispiel besonders hochqualifiziert sein, das heißt, Sie haben einen Hochschulabschluss und ein Jobangebot bei einer Firma oder Organisation in Österreich mit einem bestimmten Mindestgehalt.

Die Blaue Karte EU ist 3 Monate länger gültig wie das Jobangebot der Firma oder Organisation, aber höchstens 2 Jahre. Solange Sie die Voraussetzungen erfüllen, kann die Blaue Karte EU um jeweils maximal 2 Jahre verlängert werden.

Sie dürfen mit der Blauen Karte EU nur für die Firma oder Organisation arbeiten, die auf der Karte genannt ist.

Eine Familienzusammenführung ist möglich. Das heißt, Sie können ihre Familie nach Österreich mitnehmen oder nachholen. Wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind, erhalten Ihre Familienangehörigen die Rot-Weiß-Rot-Karte plus.

Erstantrag

Den Erstantrag stellen Sie, wenn Sie noch kein Aufenthaltsrecht nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz haben und die Blaue Karte EU zum ersten Mal beantragen. Es ist auch ein Erstantrag, wenn Sie früher schon einmal einen Aufenthaltstitel für Österreich hatten, der abgelaufen ist.

Verlängerungsantrag

Wenn die Blaue Karte EU für weniger als 2 Jahre ausgestellt wurde, müssen Sie die Blaue Karte EU verlängern lassen, bevor die gültige Blaue Karte EU abläuft. Auch wenn Sie länger als 2 Jahre in Österreich bleiben wollen und die Voraussetzungen für eine Rot-Weiß-Rot-Karte plus nicht erfüllen, müssen Sie die Blaue Karte EU verlängern lassen.

Den Verlängerungsantrag können Sie frühestens 3 Monate vor Ablauf Ihrer aktuellen Blauen Karte EU stellen.

Zweckänderungsantrag

Wenn sich während des Aufenthalts die Lebensumstände ändern, also wenn Sie zum Beispiel für eine andere Firma oder Organisation arbeiten möchten, ändert sich Ihr Aufenthaltszweck.

Das müssen Sie der Abteilung Einwanderung und Staatsbürgerschaft (MA 35) so schnell wie möglich melden und einen Zweckänderungsantrag stellen. Wenn Sie das nicht melden, entscheidet das Bezirksamt über eine Geldstrafe. Diese kann 50 bis 250 Euro betragen.

Einen Zweckänderungsantrag auf die Rot-Weiß-Rot-Karte plus können Sie stellen, wenn Sie innerhalb von 2 Jahren mindestens 21 Monate unter den Voraussetzungen, die zur Blauen Karte EU geführt haben, gearbeitet haben und länger in Österreich bleiben wollen. Dafür müssen Sie weitere Voraussetzungen erfüllen, zum Beispiel benötigen Sie eine Mitteilung des Arbeitsmarktservice (AMS). Die Rot-Weiß-Rot-Karte plus ist höchstens 3 Jahre gültig, wenn der Reisepass so lange gültig ist. Mit der Rot-Weiß-Rot-Karte plus können Sie in Österreich leben und selbstständig und unselbstständig arbeiten.

Wenn Sie seit mindestens 5 Jahren durchgehend zur Niederlassung berechtigt sind, also zum Beispiel 2 Jahre die Blaue Karte EU und 3 Jahre die Rot-Weiß-Rot-Karte plus hatten, können Sie eine Zweckänderung auf Daueraufenthalt EU beantragen. Mit dem Daueraufenthalt EU können Sie unbefristet in Österreich leben und arbeiten.

Sie müssen den Antrag stellen, bevor die gültige Blaue Karte EU abläuft, also spätestens am letzten Tag der Gültigkeit Ihrer aktuellen Blauen Karte EU.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Außerdem müssen Sie die erforderlichen Unterlagen vorlegen.

Fristen und Termine

Für die Blaue Karte EU gibt es keine Fristen und Termine. Das heißt, Sie können die Blaue Karte EU immer beantragen.

Die Blaue Karte EU ist 3 Monate länger gültig wie das Jobangebot des Unternehmens, aber höchstens 2 Jahre. Wenn Ihr Reisepass nicht so lange gültig ist, erhalten Sie die Blaue Karte EU nur so lange, wie der Reisepass gültig ist.

Einen Verlängerungs- oder Zweckänderungsantrag auf die Rot-Weiß-Rot-Karte plus müssen Sie stellen, bevor die gültige Blaue Karte EU abläuft, also spätestens am letzten Tag der Gültigkeit Ihrer aktuellen Blauen Karte EU. Den Verlängerungsantrag können Sie frühestens 3 Monate vor Ablauf Ihrer aktuellen Blauen Karte EU stellen.

Zuständige Stelle

Erstantrag

Wenn Sie kürzer als 6 Monate in Österreich bleiben wollen, brauchen Sie ein Visum. Wenden Sie sich bitte an die österreichische Botschaft oder an das österreichische Generalkonsulat in dem Land, in dem Sie wohnen.

Wenn Sie länger als 6 Monate in Österreich bleiben wollen, kann die Firma oder Organisation, bei der Sie arbeiten werden, den Antrag für Sie stellen.

Oder Sie stellen den Antrag selbst.

  • Wenn Sie nur mit Visum nach Österreich einreisen können, stellen Sie den Antrag im Ausland. Wenden Sie sich bitte an die österreichische Botschaft oder an das österreichische Generalkonsulat in dem Land, in dem Sie wohnen.
  • Wenn Sie ohne Visum nach Österreich einreisen können, dann können Sie den Antrag während Ihres zulässigen visumfreien Aufenthalts in Österreich stellen. Ohne Visum dürfen Sie einreisen, wenn Ihr Land kein visumpflichtiger Drittstaat ist, oder wenn Sie einen Aufenthaltstitel von einem anderen EU-Staat haben.

Wenn Sie in Wien wohnen werden, ist die Abteilung Einwanderung und Staatsbürgerschaft (MA 35) - Business Immigration Office zuständig.

Wie Sie oder die Firma oder Organisation, bei der Sie arbeiten werden, im Business Immigration Office einen Termin buchen, erfahren Sie im Verfahrensablauf.

Wenn Sie in einem anderen Bundesland in Österreich wohnen werden, wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle in dem betreffenden Bundesland. Das gilt auch, wenn die Firma oder Organisation, bei der Sie arbeiten werden, den Antrag für Sie stellt.

Verlängerungsantrag

Sie wohnen in Wien:

Zuständige Stelle ist die Abteilung Einwanderung und Staatsbürgerschaft (MA 35) - Business Immigration Office.

Wie Sie oder Ihre Firma oder Organisation dort den Antrag stellen können, erfahren Sie im Verfahrensablauf.

Wenn Sie in einem anderen Bundesland in Österreich wohnen werden, wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle in dem betreffenden Bundesland. Das gilt auch, wenn die Firma oder Organisation, bei der Sie arbeiten werden, den Antrag für Sie stellt.

Zweckänderungsantrag auf eine Rot-Weiß-Rot-Karte plus

Die Abteilung Einwanderung und Staatsbürgerschaft (MA 35) hat mehrere Außenstellen.

  • Wenn Sie in Wien in den Bezirken 1, 4, 5, 6, 7, 8 oder 9 wohnen, ist die Außenstelle Referat 4.1 zuständig.
  • Wenn Sie in Wien in den Bezirken 2, 21 oder 22 wohnen, ist die Außenstelle Referat 4.2 zuständig.
  • Wenn Sie in Wien in den Bezirken 3, 11 oder 20 wohnen, ist die Außenstelle Referat 4.3 zuständig.
  • Wenn Sie in Wien in den Bezirken 12, 13, 15 oder 23 wohnen, ist die Außenstelle Referat 4.4 zuständig.
  • Wenn Sie in Wien in den Bezirken 10 oder 14 wohnen, ist die Außenstelle Referat 4.5 zuständig.
  • Wenn Sie in Wien in den Bezirken 16, 17, 18 oder 19 wohnen, ist die Außenstelle Referat 4.6 zuständig.

Sie wohnen in einem anderen Bundesland in Österreich:

Wenn Sie in einem anderen Bundesland in Österreich wohnen, wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle in diesem Bundesland.

Andere Zweckänderungsanträge

Für andere Zweckänderungen wenden Sie sich bitte an das Servicecenter der Abteilung Einwanderung und Staatsbürgerschaft (MA 35), Telefon: +43 1 4000-3535, E-Mail: servicecenter@ma35.wien.gv.at.

Verfahrensablauf

Erstantrag

Sie müssen den Antrag persönlich stellen.

Sie stellen den Antrag bei der österreichischen Botschaft oder beim österreichischen Generalkonsulat in dem Land, in dem Sie wohnen und warten dort das Ende des Verfahrens ab.

Nur wenn Sie rechtmäßig eingereist sind und sich rechtmäßig in Österreich aufhalten, können Sie den Antrag auch in Österreich stellen.

Oder die Firma oder Organisation, die Ihnen den Job angeboten hat, stellt den Antrag.

Wenn Sie in Wien wohnen werden und den Antrag persönlich stellen wollen, müssen Sie dafür einen Termin bei der Abteilung Einwanderung und Staatsbürgerschaft (MA 35) - Business Immigration Office) buchen.

Informieren Sie sich rechtzeitig über freie Termine.

Online-Terminbuchung im Business Immigration Office

Ihre Firma oder Organisation kann den Antrag für Sie dort auch schriftlich stellen. Ihre Firma oder Organisation kann auch den Antrag für Ihre Familienangehörigen stellen, wenn diese den Antrag gleichzeitig stellen.

Wenn Sie kein Internet haben, können Sie auch unter +43 1 4000-3535 telefonisch einen Termin buchen.

Wenn Sie den Termin nicht einhalten können, stornieren Sie ihn bitte rechtzeitig.

Wenn Sie die Blaue Karte EU beantragen, werden von Ihnen Fingerabdrücke abgenommen.

Wenn Sie den Antrag persönlich in Wien gestellt haben und der Antrag nicht in der Zeit erledigt werden kann, in der Sie ohne Visum in Österreich bleiben können oder in der Ihr Visum gilt, müssen Sie aus Österreich ausreisen und das Ende des Verfahrens im Ausland abwarten.

Wenn die Voraussetzungen für die Blaue Karte EU vorliegen, werden Sie von der österreichischen Botschaft, dem österreichischen Generalkonsulat oder der Abteilung Einwanderung und Staatsbürgerschaft (MA 35) informiert. Wenn Sie für die Einreise nach Österreich ein Visum brauchen, erhalten Sie von der österreichischen Botschaft oder vom österreichischen Generalkonsulat ein Visum zur Abholung der Blauen Karte EU.

Melden Sie sich nach der Einreise so schnell wie möglich bei der Abteilung Einwanderung und Staatsbürgerschaft (MA 35). Sie bekommen dann einen Termin zur Abholung der Blauen Karte EU. Sie erhalten die Blaue Karte EU im Scheckkartenformat persönlich.

Erst, wenn Sie die Blaue Karte EU haben, dürfen Sie in Österreich arbeiten.

Verlängerungsantrag

Sie oder Ihre Firma müssen den Antrag stellen, bevor die gültige Blaue Karte EU abläuft.

Wenn Sie in Wien wohnen und den Antrag persönlich stellen wollen, müssen Sie dafür einen Termin bei der Abteilung Einwanderung und Staatsbürgerschaft (MA 35) - Business Immigration Office buchen.

Informieren Sie sich rechtzeitig über freie Termine.

Online-Terminbuchung im Business Immigration Office

Ihre Firma oder Organisation kann den Antrag für Sie dort auch schriftlich stellen. Ihre Firma oder Organisation kann auch den Antrag für Ihre Familienangehörigen stellen, wenn diese den Antrag gleichzeitig stellen.

Wenn Sie kein Internet haben, können Sie auch unter +43 1 4000-3535 telefonisch einen Termin buchen.

Wenn Sie den Termin nicht einhalten können, stornieren Sie ihn bitte rechtzeitig.

Wenn Sie den Verlängerungsantrag rechtzeitig gestellt haben, können Sie auch mit einer abgelaufenen Blauen Karte EU in Österreich leben und weiterhin arbeiten. Sie erhalten bei der Antragstellung eine Einreichbestätigung, damit Sie zum Beispiel bei einer Kontrolle nachweisen können, dass Sie sich in Österreich aufhalten dürfen. Wenn Sie in dieser Zeit ins Ausland reisen müssen, müssen Sie eine Notvignette beantragen.

Zweckänderungsantrag auf eine Rot-Weiß-Rot-Karte plus

Sie müssen den Antrag persönlich stellen, bevor die gültige Blaue Karte EU abläuft.

Wenn Sie in Wien wohnen, müssen Sie dafür einen Termin bei der für Ihren Wohnbezirk zuständigen Außenstelle der Abteilung Einwanderung und Staatsbürgerschaft (MA 35) buchen.

Informieren Sie sich rechtzeitig über freie Termine:

  • Wenn Sie in Wien in den Bezirken 1, 4, 5, 6, 7, 8 oder 9 wohnen, buchen Sie einen Termin in der Außenstelle Referat 4.1: Online-Terminbuchung im Referat 4.1
  • Wenn Sie in Wien in den Bezirken 2, 21 oder 22 wohnen, buchen Sie einen Termin in der Außenstelle Referat 4.2: Online-Terminbuchung im Referat 4.2
  • Wenn Sie in Wien in den Bezirken 3, 11 oder 20 wohnen, buchen Sie einen Termin in der Außenstelle Referat 4.3: Online-Terminbuchung im Referat 4.3
  • Wenn Sie in Wien in den Bezirken 12, 13, 15 oder 23 wohnen, buchen Sie einen Termin in der Außenstelle Referat 4.4: Online-Terminbuchung im Referat 4.4
  • Wenn Sie in Wien in den Bezirken 10 oder 14 wohnen, buchen Sie einen Termin in der Außenstelle Referat 4.5: Online-Terminbuchung im Referat 4.5
  • Wenn Sie in Wien in den Bezirken 16, 17, 18 oder 19 wohnen, buchen Sie einen Termin in der Außenstelle Referat 4.6: Online-Terminbuchung im Referat 4.6

Wenn Sie kein Internet haben, können Sie auch unter +43 1 4000-3535 telefonisch einen Termin buchen.

Wenn Sie den Termin nicht einhalten können, stornieren Sie ihn bitte rechtzeitig.

Wenn Sie die Blaue Karte EU verlängern lassen oder einen Zweckänderungsantrag stellen, werden von Ihnen Fingerabdrücke abgenommen.

Wenn die Voraussetzungen für die Verlängerung oder Zweckänderung der Blauen Karte EU vorliegen, bekommen Sie einen Termin zur Abholung Ihres Aufenthaltstitels. Sie erhalten den Aufenthaltstitel im Scheckkartenformat persönlich.

Wenn die Voraussetzungen nicht vorliegen, erhalten Sie einen negativen Bescheid.

Für Informationen zu Ihrem Verfahren wenden Sie sich bitte an das Servicecenter der Abteilung Einwanderung und Staatsbürgerschaft (MA 35), Telefon: +43 1 4000-3535, E-Mail: servicecenter@ma35.wien.gv.at.

Erforderliche Unterlagen

Nur bei einem Erstantrag zusätzlich:

  • Kopie des gesamten Reisepasses
  • Strafregisterbescheinigung aus dem Herkunftsland, die höchstens 3 Monate alt ist
    Eine Strafregisterbescheinigung ist eine offizielle Bestätigung über Vorstrafen oder Verurteilungen einer Person, die bisher im Strafregister eingetragen sind. Herkunftsland ist das Land, dessen Staatsangehörigkeit Sie haben. Wenn Sie vor dem Aufenthalt in Österreich länger als 6 Monate in einem anderen Land gelebt haben, benötigen Sie die Strafregisterbescheinigung aus diesem Land.

Nur bei einem Verlängerungsantrag zusätzlich:

Bringen Sie zu Ihrem Termin bitte die Originalunterlagen und Kopien mit.

Wenn Ihre Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch oder Englisch sind, benötigen Sie auch eine deutsche Übersetzung. Diese Übersetzung muss von einem*einer gerichtlich beeideten Übersetzer*in oder Dolmetscher*in gemacht oder bestätigt sein.

Internationale mehrsprachige Dokumente müssen nicht übersetzt werden.

Viele ausländische Originaldokumente müssen entweder mit einer diplomatischen Beglaubigung oder mit einer Apostille versehen werden. Beides bestätigt, dass Ihre Dokumente echt sind.

Länderliste für Apostillen und diplomatische Beglaubigungen

Es kann sein, dass Sie weitere Dokumente vorlegen müssen.

Wenn Sie Unterlagen nachreichen, müssen Sie diese per Post oder E-Mail an die für Sie zuständige Stelle schicken. E-Mails, die Sie an die persönliche E-Mail-Adresse von Mitarbeiter*innen schicken, gelten nicht als rechtswirksam eingebracht.

Und Sie müssen für E-Mails und Beilagen die von der Stadt Wien unterstützten Dokumentenformate verwenden. Dokumente, die als Downloadlink geschickt werden, können nicht geöffnet werden. Wenn Sie Beilagen in einem Format schicken, das aus Sicherheitsgründen nicht unterstützt wird, bekommen Sie eine E-Mail, die Sie auf das Problem hinweist.

Informationen zur ordnungsgemäßen Übermittlung von Unterlagen, Schreiben und Dokumenten finden Sie unter "Die Stadt Wien elektronisch kontaktieren".

Kosten und Zahlung

  • 160 Euro für jede Blaue Karte EU
  • Für Reisedokumente und Personenstandsurkunden können zusätzlich je nach Art des Dokuments 14,30 oder 7,20 Euro anfallen.

Die Kosten sind höher, wenn Sie einen Verlängerungsantrag/Zweckänderungsantrag, also einen Kombiantrag, stellen.

Sie bekommen die Blaue Karte EU erst, wenn Sie die Kosten bezahlt haben.

Verwenden Sie in Wien dafür den Zahlschein, den Sie von der Abteilung Einwanderung und Staatsbürgerschaft (MA 35) bekommen oder zahlen Sie an einer der Stadtkassen.

Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 40.

Formular

Zusätzliche Informationen

Rechtliche Grundlagen

Aufenthaltstitel Blaue Karte EU beantragen (2024)

FAQs

How easy is it to get EU Blue Card? ›

EU Blue Card Eligibility Criteria

Have a Master's Degree or equivalent. Have at least 5 years of experience in your field. Have a work contract or a job offer for highly qualified employment for at least one year. Meet the minimum salary threshold in the EU country in which you want to work.

What is the difference between EU Blue Card and residence permit? ›

The Germany PR is a permanent residence permit with unlimited validity, while the Germany Blue card is valid only for four years and is subject to renewal. The German PR is accepted in all EU countries, while the Germany Blue Card is valid only in Germany.

How long does EU Blue Card take Germany? ›

Germany EU Blue Card Processing Time

It takes between five to six weeks to hear back a decision from the Ausländerbehörde regarding your German Blue Card application. The Foreigner's Authority will work in cooperation with the German Federal Employment Agency to issue your residence and work permit.

What is Blaue Karte in Germany? ›

The EU Blue Card (Section 18g of the Residence Act [AufenthG] ) is a special residence title for foreign academics and people with comparable qualifications who want to take up qualified employment in Germany.

Who qualifies for the EU Blue Card? ›

An EU Blue Card gives highly-qualified workers from outside the EU the right to live and work in an EU country, provided they have higher professional qualifications, such as a university degree, and an employment contract or a binding job offer for at least one year with a high salary compared to the average in the EU ...

How much is the EU Blue Card fee? ›

How much does the EU Blue Card cost? The cost of an EU Blue Card is 100 euros, regardless of the period of validity. If an existing Blue Card is to be extended, an extension of up to three months is charged at 96 euros and an extension of more than three months at 93 euros.

How much is the salary for a Blue Card in Germany? ›

As a skilled worker with a university degree recognized in Germany, you will be issued an EU Blue Card if the employment you want to take up matches your professional qualifications and you can present a contract of employment certifying a gross annual salary of at least 45,300.00 EUR in 2024.

What are the benefits of Blue Card in Germany? ›

Having an EU Blue Card also enables you to obtain a permanent residence permit after only 33 months of residence in Germany, given you work, make contributions to a pension insurance scheme and can prove you have a basic knowledge of the German language (A1 certificate)– in case you have a B1 certificate, you can apply ...

What does the EU Blue Card do? ›

The EU Blue Card offers special privileges to immigrants and their families. The prospect of obtaining permanent resident status at an early stage encourages would-be applicants to plan their long-term future in Germany. After 33 months of residence, Blue Card holders are eligible for a settlement permit.

Can I bring my wife to Germany with a Blue Card? ›

If you are a citizen of another EU country with an EU Blue Card and would like to live in Germany with your family members on a long-term basis, you only need to provide proof of health insurance coverage for yourself and your family.

How long can I stay outside Germany with EU Blue Card? ›

an EU Blue Card becomes invalid 12 months after leaving Germany. this period also applies to family members of a Blue Card EU holder if they have a residence permit for family reasons. you can apply for a longer period, if the stay abroad serves the interests of the Federal Republic of Germany.

Does a Blue Card give me permanent residence in Germany? ›

The EU Blue Card is a residence permit for University graduates and third-party nationals with specific professional experience, which facilitates and promotes the permanent immigration of highly-qualified workers to Germany from non-EU countries.

What is the blue card rule? ›

The IFAB is expected to include a provision for blue cards. In the trials, referees will have the power to send players off for 10 minutes for dissent or cynical fouls. Two blue cards would result in the player's dismissal for the rest of the match, as would a blue and a yellow card.

What is the blue card in Germany 2024? ›

If you have a recognised or comparable university degree, a comparable degree from a tertiary education programme or professional experience in the IT sector at an academic level and already have a concrete job offer with a gross salary of at least EUR 45,300 per year (as of 2024), you can obtain an EU Blue Card.

What is the difference between permanent residence permit and blue card Germany? ›

The Germany Blue Card is a temporary residence permit that is valid for four years, while the Germany PR is a permanent residence permit that is valid for an unlimited time. The Germany Blue Card is a type of EU Blue Card that is only valid in Germany, while the Germany PR is valid in all EU countries.

How long does it take to get EU Blue Card in France? ›

Member states have a maximum processing time for an EU Blue Card applicant of 90 days but many applications in France are processed in a shorter time period. However, you are advised not to make travel arrangements until it has been confirmed that the Blue Card and, if applicable, the VLS have been issued.

How long does it take to get EU Blue Card Netherlands? ›

A decision on the application for an EU Blue Card shall be made as soon as possible and at the latest within 90 days of the application being lodged. If the employer is a sponsor recognised by the Dutch Immigration and Naturalisation Service, a decision will only take 2 weeks.

What is the Blue Card rule? ›

The IFAB is expected to include a provision for blue cards. In the trials, referees will have the power to send players off for 10 minutes for dissent or cynical fouls. Two blue cards would result in the player's dismissal for the rest of the match, as would a blue and a yellow card.

What is the minimum salary for Blue Card in Portugal? ›

The minimum gross salary stated in your employment contract must be at least 1.5 times the average gross salary of the profession you want to work in Portugal. For 2022, the minimum salary threshold is 822 EUR per month.

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Author: Prof. An Powlowski

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Name: Prof. An Powlowski

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Job: District Marketing Strategist

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Introduction: My name is Prof. An Powlowski, I am a charming, helpful, attractive, good, graceful, thoughtful, vast person who loves writing and wants to share my knowledge and understanding with you.